Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 1977§ 31 Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst
Für die Einführungszeit gelten die §§ 1 bis 10, § 11 Abs. 1, 2 und 5, § 12 und die §§ 14 bis 24 entsprechend.
Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 1977Für die Einführungszeit gelten die §§ 1 bis 10, § 11 Abs. 1, 2 und 5, § 12 und die §§ 14 bis 24 entsprechend.